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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest.
AGB / TERMS OF SERVICE
1. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Atelier Noir nu, Maarweg 139, 50825 Köln mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit der/dem Kund:in, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en), einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin). (2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2. Voraussetzungen
Die/der Kund:in ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber Atelier Noir nu unverzüglich anzuzeigen und die/der Kund:in bestätigt mit Vertragsschluss, dass sie/er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt:
(1) Die/der Kund:in muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder sich die Kund:in sich in Stillzeit befinden.
(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).
(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht bei der/ dem Kund:in diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: Bluter, Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildes Fleisch.
Die/der Kund:in ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.
(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die/der Kund:in sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher
der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn die/der Kund:in sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Die/der Kund:in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt sie/er diese oder ist sie/er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der/des Kund:in vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die/den Kund:in aufgrund von Umständen, die sie/er zu vertreten hat.
3. Vergütung
Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt: Anzahlung bei Terminbuchung für eine Beratung und den Tattootermin; 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tatöwierung. Die Einzelheiten ergeben sich im Folgenden aus dieser Ziffer 3.
(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt mindestens 150 Euro. Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Dauer der Tätowierarbeit. Es werden 150 Euro pro Stunde abgerechnet. Nach der ersten Stunde werden Viertelstunden abgerechnet. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Nach Auftragserteilung (vor dem Beratungstermin) der/des Kund:in an das Atelier Noir nu ist eine Anzahlung von 100 Euro an die Künstlerin, die den Termin vergibt, zu zahlen.
(3) Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt 5 Werktage. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an die Künstlerin in Bar, per EC-Zahlung oder Paypal zu leisten.
(4) Ist die Anzahlung nach 5 Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten der Auftragnehmerin eingegangen, wird eine Zahlungserninnerung folgen. Reagiert die/der Kund:in nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insg. einer verstrichenen Woche nicht nach, steht es der entsprechenden Tätowiererin frei, den Termin zu stornieren. Der Teilbetrag von 50 Euro, der von der/dem Auftraggeber:in für den Beratungstermin geleistet wurde, wird dann zur Vergütung des Beratungstermins einbehalten.
(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens des Atelier Noir nus lediglich grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nennt Atelier Noir nu stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.
(6) Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn sie von den ausführenden Künstler:innen persönlich gegeben werden.
(7) Kommt im Laufe des Tattootermins kein Tattoo zustande, muss die geleisete Arbeitszeit der TätowiererIn trotzdem vergütet werden (Siehe Punkt 1).
4. Termine und Fristen
(1) Der Ausführungstermin ist in der Terminbestätigungs-E-Mail festgehalten.
(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor dem Terminbeginn bei der jeweiligen Künstlerin eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattootermin selbst besprochen und angepasst werden.
(3) Wird ein Termin in weniger als 48 Stunden storniert, behält Atelier Noir nu als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein (d.h. Gesamtanzahlung aus Anzahlung nach Terminbuchung und Anzahlung nach erfolgter Besprechung, vgl. Ziffer 3).
(4) Wird der Beratungstermin wahrgenommen aber der Tattootermin storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der 50 Euro Anzahlungsgebühr für den Beratungstermin.
(5) Terminverlegungen (per E-Mail oder telefonisch) sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin
möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.
(6) Im Falle einer Terminabsage durch die/den Kund:in aufgrund von Umständen, die sie/er nicht zu vertreten hat (schwere Krankheit nachgewiesen mit Attest der/des Kund:in oder eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt), hat diese/r Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat die/der Kund:in keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die die/der Kund:in zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Tätowiererin.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowiererin wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
(7) Der Termin gilt nur als storniert, wenn die entsprechende Tätowiererin oder deren Assistentin die Stornierung schriftlich auch bestätigt hat! Das gilt auch für Terminverschiebungen.
5. Angefertigte Zeichnungen/ Tätowierung
(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage des vorstelligen Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage bei der Künstlerin und/oder dem Atelier Noir nu.
(2) Es ist möglich, bis zu 3 Tage vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen der Tätowiererin gegenüber via E-Mail zukommen zu lassen.
(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tattootermins der/dem Kund:in gegenüber präsentiert
und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich. (4) Nur bei schriftlicher vorheriger Zustimmung mit der entsprechenden Künstlerin ist es möglich, die Vorlage vorab zu erhalten. Der/dem Kund:in ist es untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu nutzen als zur bloßen Ansicht dieser.
(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat die/der Kund:in kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit die/der Kund:in diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
(7) Die/der Kund:in gewährt der Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Tätowierung anfertigt.
6. Leistungsanspruch (Nachstechen)
(1) Die/der Auftraggeber:in hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung.
Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den auf den Ersttermin der frischen Tätowierung folgenden 6 Monaten erfolgen.
(2) Das ist nur möglich, wenn die/der Auftraggeber:in sich in einem angemessenen Zeitraum von 5 Monaten bei der betreffenden Künstlerin meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff ‚Nachstechen‘ erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.
(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.
(4) Für das Nachstechen wird eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben. Diese kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich die/der Auftraggeber:in in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Gebühr von 50 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
(5) Meldet sich der Auftraggeber nach der verstrichenen Frist von 5 Monaten, handelt es sich hierbei nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich die/der Auftraggeber:in nach der verstrichenen Frist wird der übliche Stundensatz von 150 Euro berechnet.
7. Gewährleistung
Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zweimal fehl, stehen der/dem Auftraggeber:in die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
Des Weiteren weist Atelier Noir nu darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Tätowiererin herbeigefügt.
9. Kündigung
Macht die/der Auftraggeber:in von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Wurde die Zeichnung für das Tattoo bereits angefertigt, sind 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die/der Auftraggeber:in kann gegenüber den Forderungen der Auftragnehmerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
11. Informationspflicht gemäß § 36 VSBG
Die Auftragnehmerin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Stand: Oktober 2022